Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist für die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck zuständig.

Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab der Justiz!

Karte Arbeitsgerichte im LAG Bezirk Hamm