Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Im Rahmen der Vollversammlung vom 07. Dezember 2022 wurde auf der Grundlage einer dort zunächst beschlossenen Wahl- und Arbeitsordnung der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen neu gewählt. Die Wahl fand in getrennten Wahlgängen für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite statt.

Es wurden je 3 Ausschussmitglieder und 4 Ersatzmitglieder auf Arbeitgeberseite und 5 Ersatzmitglieder auf Arbeitnehmerseite bestellt. (Stand 07.12.2022).

Als Ausschussmitglieder der Arbeitnehmerseite sind Frau Petra Claas, Herr Jörg Nedbal und Herr Dieter Grüneberg gewählt worden.

Für die Arbeitgeberseite sind Frau Vivien Przechowski, Herr Raimund Opszalski und Frau Sabine Wolter gewählt worden.

Der Ausschuss ist das gesetzliche Mitwirkungsorgan der derzeit ca. 110 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Gerichts (§ 29 Arbeitsgerichtsgesetz). Er vertritt deren Interessen gegenüber der Gerichtsleitung insbesondere in organisatorischen Fragen und ist bei bestimmten Aufgaben der richterlichen Selbstverwaltung (z. B. Errichtung der Geschäftsverteilungspläne) zwingend anzuhören. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Ausschussmitglieder sind für die Belange und Wünsche der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der jeweiligen Seite gerne ansprechbar.

Eine Kontaktmöglichkeit vermittelt Frau Klimek (Tel. 0209/14899-781). Über Frau Klimek ist auch die Wahl- und Arbeitsordnung erhältlich.