- an allen Arbeitsgerichten und
- am Landesarbeitsgericht Hamm.
Das neue Güterichtermodell ersetzt das bisherige Projekt der richterlichen Mediation, das nur an ausgewählten Standorten stattfand. Als Güterichter sind zukünftig die bisher ausgebildeten Richtermediatoren sowie weitere erfahrene Arbeitsrichter tätig.
Das Verfahren vor dem Güterichter ist freiwillig. Der Richter, der für den Rechtsstreit zuständig ist, kann die Parteien, wenn beide Seiten einverstanden sind, an einen Güterichter verweisen. Der Güterichter lädt zeitnah und in Absprache mit den Parteien zur Güteverhandlung ein. Die Güteverhandlung vor dem Güterichter ist Teil des Gerichtsverfahrens. Der Güterichter unterstützt die Parteien in einer nicht-öffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, selbstverantwortliche Lösung zu entwickeln. Die Konfliktlösung orientiert sich an den Interessen der Parteien und führt so zu höherer Akzeptanz und dauerhafter Zufriedenheit. Der Güterichter kann eine Vereinbarung, die die Parteien in der Güteverhandlung treffen, sogleich in Form eines gerichtlichen Vergleichs protokollieren.
Das Güterichterverfahren eignet sich insbesondere dann, wenn die Parteien eine umfassende Lösung des Konflikts herbeiführen und einen aufwändigen und emotional belastenden Prozess vermeiden wollen.