Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat folgende Servicezeiten:

  • Geschäftsstellen
    Montags bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Rechtsantragstelle:
    Montags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    Dienstags bis Donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
    Freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren!
  • Bücherei
    Die Bücherei steht unter der Verwaltung des Sozialgerichts Gelsenkirchen, bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Sozialgerichts

Sollten Sie unseren Service außerhalb dieser Zeiten nutzen wollen, sprechen Sie mögliche Termine mit den jeweils zuständigen Personen ab. Wir werden ihren Wünschen, wenn es die Arbeitszeit zulässt, entsprechen.

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen bleibt am Rosenmontag (16.02.202) geschlossen. Von einem Besuch der Rechtsantragstelle ist grundsätzlich abzusehen. Für unaufschiebbare Eilsachen ist (nach telefonischer Voranmeldung) in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.