Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
---|---|
4 Ca 238/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 31.01.2025 nicht fristlos aufgelöst worden ist, sondern mit Ablauf des 31.03.2025. 2. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2025 1.435,50 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2025. 3. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 5.219,99 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2025. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen bei einem Kostenstreitwert in Höhe von 16.778,70 Euro zu 40 % der Kläger, zu 60 % die Beklagten als Gesamtschuldner. 6. Der Streitwert wird auf 15.556,15 Euro festgesetzt. |
4 Ca 285/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 12.02.2025 sowie 16.02.2025 nicht aufgelöst worden ist, weder ordentlich noch außerordentlich. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert wird auf 55.080,00 Euro festgesetzt. |