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AktenzeichenTenor
2 Ca 1247/22Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 15.11.2022 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie auf Führung und Leistung erstreckt.

3. Es wird festgestellt, dass die Weisung der Beklagten vom 11.10.2022, dass der Kläger seine Tätigkeit an der [...] zu erbringen habe, unwirksam ist.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17% und die Beklagte zu 83%.

6. Der Streitwert wird auf 29.702,16 Euro festgesetzt.