Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist für die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck zuständig.
Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm .
Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank der Justiz!
![Karte Arbeitsgerichte im LAG Bezirk Hamm Karte Arbeitsgerichte im LAG Bezirk Hamm](03-export-arbeitsgerichte-hamm_thumb_250.png)